Geprellte Ansteller

Veröffentlicht am 10. November 2009 in der Rubrik »Allgemein«

Unter der Überschrift »Geprellte Ansteller« berichtet die aktuelle Ausgabe der Weinwirtschaft über das Geschäftsgebahren des bekannten Hamburger Weinkritikers Mario Scheuermann. Dieser soll nämlich einen Verkostungswettbewerb mit Weinen der Rebsorte Sauvignon blanc ausgeschrieben und dafür unter anderem von namhaften Weingütern nicht nur insgesamt rund 200 Weine erhalten, sondern darüber hinaus auch eine Gebühr von jeweils 40,- € (Preis ohne Umsatzsteuer), unterm Strich also circa 8.000,- € netto, kassiert haben. Auf eine Gegenleistung in Form der Besprechung und Bewertung ihrer Weine warten die Erzeuger allerdings bis heute. Sagen sie. Daher wollen sich nun Geschädigte zu einer Klagegemeinschaft zusammenschließen.

Man kann über das Geschäftsmodell, für eingesandte Weinflaschen verkosterseitig auch noch eine Gebühr zu erheben, denken wie man will. Mit einer unabhängigen und seriösen Weinkritik ist es meines Erachtens jedoch nicht vereinbar, zumal durch vorliegenden Fall wieder die Frage aufgeworfen wird, ob (objektive?) Weinbewertungen käuflich zu erwerben sind und die Verpflichtung einer (mögliche Schwächen des Weines verharmlosenden?) Veröffentlichung durch den Kritiker besteht.

Daher hält sich mein Mitleid mit den angeblich »geprellten Anstellern« in engen Grenzen, ist doch der eigentlich Geprellte bei diesen fragwürdigen Wettbewerben letztendlich der Konsument, der die veröffentlichten Ergebnisse einer solchen »Auftragsverkostung« für bare Münze nimmt.

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Bisher 3 Kommentare
  1. Iris schrieb am 10. November 2009 um 16:37 Uhr:

    Was hätte misstrauisch machen können, ist eher die recht niedrige Teilnahmegebühr — für die Teilnahme einer Flasche in Paris hätte mich das im November 750,- € gekostet. Allerdings standen dort nur sehr prestigeträchtige Namen in der Jury.

  2. Ralf Scholze schrieb am 11. November 2009 um 00:49 Uhr:

    Hallo,
    so ganz verstehe ich nicht, warum man sich aufregt.

    Für eingesandte Weinflaschen verkosterseitig auch noch eine Gebühr zu erheben? Irgendwie müssen die Kosten ja auch wieder reinkommen. Spannend eher die Frage, warum nur 8.000,- € kassiert wurden und ob diese Summe versteuert wurde. Das zuständige Finanzamt ist …

    Warum eigentlich nur 40,- € pro Flasche? Wenn, dann macht man das richtig.

  3. Werner Elflein schrieb am 13. November 2009 um 09:46 Uhr:

    Lieber Ralf,

    früher war es zum Beispiel üblich, dass Restaurantkritiker ihre Rechnungen nocht selbst bezahlen. Die Kosten wurden durch die Einnahmen aus den Zeitschriften (und Werbung) gedeckt. Was aus diesem Geschäftsmodell geworden ist, wissen wir. (Wo gibt es noch seriöse Restaurantkritik in Deutschland? Der Guide Michelin? Ich lach’ mich tot, wenn ich sehe, wie lange etwa bei der Traube in Grevenbroich an den zwei Sternen festgehalten wurde.)

    Es wäre aber undenkbar, würden sich die Kritiker im Restaurant anmelden, vorab mit dem Patron vereinbaren, dass sie nicht nur ihre Rechnung nicht bezahlen, sondern obendrein auch noch einen dicken Batzen Geld einstreichen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine unabhängige Restaurantkritik prinzipiell nicht machbar.

    Analog gilt obiges natürlich auch für die Weinkritik. Wenn der Konsument nicht bereit ist, die Kosten zu tragen, braucht er sich nicht wundern, wenn er statt unabhängiger und fundierter Informationen die Ergebnisse eines Gefälligkeitsjournalismus serviert bekommt. Wie nämlich hier die Interessenlagen verteilt sind, kannst du dir selbst ausmalen.

    Viele Grüße
    Werner

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